
Das Briefing ist ein Mandatsinstrument, keine Stellenbeschreibung. Die Suche öffnet nicht, bis der benannte Mandatsgeber vier Felder unterschrieben hat: Entscheidungsrechte, Stopp, Budget, Berichtslinie. Stopp heißt: kein Start auf einem Titel, und kein Start, wenn die Rechte 'mit der richtigen Person zu klären' sind.
Ich führe retained KI-Executive-Search-Mandate aus Hamburg für DACH-Sitze. Die vier Felder sind eine Beyond-Chiefs-Gate, kein Aktiengesetz und kein gesetzliches Formular. Es gibt kein Statut namens KI Executive Search Brief.
Ein Satz genügt: welches umstrittene KI-Ja dieser Sitz tragen soll, und was sich im Haus ändert, wenn der Name sitzt. Das ist die Überschrift. Kein fünftes Essay. Ergebnisse nach sechs oder zwölf Monaten dürfen eine Zeile unter den Entscheidungsrechten sein. Keine Checkliste mit zwölf Punkten.
Unterschrieben: welche umstrittenen KI-Entscheidungen der Sitz allein trifft, welche er nur vorlegt, welche bei CEO, Vorstand oder Aufsicht bleiben. Leer heißt nicht bereit.
IBM IBV, global, nicht DACH: 68 Prozent von 1.000 C-Suite-Führungskräften in 14 Regionen sagen, KI-Adoption sei verlangsamt, weil Entscheidungsrechte und Eskalationswege unklar seien (IBM IBV). Das begründet das Feld. Es ist keine deutsche Quote.
Wenn die Rechte 'mit der richtigen Person zu besprechen' sind, oder das Briefing nur Titel plus Aufgabenliste ist, öffnet die Suche nicht. Der Stopp ist das Produkt dieser Seite.
Die KI-VO verlangt keinen CAIO. Fehlender Titel ist für sich kein Verstoß. Eine Suche, die nur den Titel öffnet, ist rechtlich nicht geboten.
Unterschrieben: welches Operating-Budget und welche Sitze dieser Sitz im ersten Jahr füllen darf. Nicht 'im IT-Rahmen, noch offen'. Euro-Beträge schreibt der Mandatsgeber. Diese Seite erfindet keine Bänder, keine Honorare, keine Gehälter.
Ein Name. Eine Linie. Keine Matrix. Leer blockiert den Start. Die Unterschrift steht vor dem Markt, nicht danach.
Der benannte Käufer des Mandats unterschreibt. Vorstand, CEO, Beirat oder PE können das sein. Wer einen Nicht-Organ-Sitz unterschreiben muss, ist als einheitliche Rechtsregel unbekannt.
Der Aufsichtsrat bestellt Vorstandsmitglieder, höchstens für fünf Jahre; eine Wiederbestellung braucht einen neuen Beschluss (§ 84 Abs. 1 AktG). Der Deutsche Corporate Governance Kodex: der Aufsichtsrat entscheidet über Zahl, Qualifikation und Besetzung der Vorstandssitze und sorgt mit dem Vorstand für Nachfolgeplanung (DCGK, Besetzung des Vorstands). Das ist der Bestellakt für ein Vorstandsmitglied. Es ist kein Beweis, dass der Aufsichtsrat jedes CAIO-Briefing unterschreiben muss.
Kein Stellenmarkt. Keine herunterladbare Stellenbeschreibung. Keine Aussage, dass Suchnachfrage für den Ausdruck belegt ist. Volumen: unbekannt.
Nein. Dann öffnet die Suche nicht.
Nein. § 84 gilt für die Bestellung von Vorstandsmitgliedern. Für einen Sitz, der kein Organ ist, unterschreibt der benannte Mandatsgeber. Eine gesetzliche Einheitsregel dafür gibt es nicht.
Nein. Dann ist das Feld leer. Die Suche bleibt zu.



